Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets einen gültigen Fahrausweis für die Fahrt mit sich führt, denn nur dann ist eine Beförderung gewährleistet.
Jede/r Schüler*in muss im Besitz eines stets gültigen Fahrausweises sein und hat diesen beim Einsteigen in den Bus dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen! Beschädigte Fahrausweise sind ungültig und zu ersetzen, da sie jederzeit durch das Busunternehmen eingezogen werden können.
Kann sich ein/e Schüler*in nicht, wie oben genannt beim Fahrpersonal ausweisen, ist dieses berechtigt, für die Beförderung des Schülers bzw. der Schülerin ein Entgelt zu verlangen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Verlorengegangene oder beschädigte Deutschlandtickets werden gegen eine Gebühr von 15,00 EUR vom Busunternehmen ersetzt. Den Verlust meldet der/die Schüler*in beim Fahrpersonal und erhält gegen ein Entgelt von 15,00 Euro eine Zweitschrift. Selbstverständlich ist es auch möglich in unserer Geschäftsstelle
stendalbus GmbH
Bahnhofstr. 34
39576 Stendal
die Zweitschrift zu erwerben.
Bei Wiederauffinden des alten Deutschlandtickets ist dieses unverzüglich in der Schule abzugeben. Wird die Schule verlassen, ist das Deutschlandticket am letzten Schulbesuchstag in der Schule abzugeben.
Schüler*innen, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können unter Vorlage einer gültigen Kundenkarte mit Passfoto beim Busunternehmen Wochen- und Monatskarten oder ein Jahresabonnement zum ermäßigten Fahrpreis oder ein Deutschlandticket erwerben. Genauere Informationen zum Abonnement erfahren Sie bei der Geschäftsstelle von stendalbus. Hier besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrkosten beim Landkreis zu stellen.
Ansprechpartner/innen beim Landkreis Stendal
Schulverwaltungs- und Kulturamt Hospitalstr. 1-2 39576 Stendal
Schülerbeförderung:
Frau Bollfraß Telefon 03931 608012
Erstattung der Fahrkosten:
‒ bis einschließlich 10. Schuljahrgang: Frau Schulze Telefon 03931 608023
‒ ab Klasse 11 und für die Berufsschulen: Frau Thyrolf Telefon 03931 608019
Erfreulicherweise gab es bisher bei uns im Landkreis keine nennenswerten Unfälle. Dass das so bleibt, dafür sorgen der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung gemeinsam mit dem Busunternehmen stendalbus.
Auch Ihre Kinder tragen mit ihrem Verhalten erheblich dazu bei, indem sie die nachfolgenden Regeln zum Verhalten im Bus beachten.
Was gibt es für die Schüler*innen im Bus zu beachten?
Um allen Schülerinnen und Schülern (Fahrgästen) reibungslose Busfahrten zu gewährleisten, ist es unerlässlich, zentrale Aspekte bei den Fahrten zu beachten. Um Ihr Kind optimal vorzubereiten, haben wir alle wichtigen Punkte gern zusammengetragen.