Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Ihre Kinder sind auf dem Weg zur Schule auf öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere auf den Bus angewiesen. Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt im Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Ab 01.04.2024: Beförderung im ÖPNV mit Deutschlandticket
Der Kreistag des Landkreises Stendal hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 entschieden, dass ab dem 1. April 2024 sämtlichen anspruchsberechtigten Schüler*innen im Sinne der “Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Stendal” ein Deutschlandticket auf Antrag ausgestellt wird.
Alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine kostenlose Schülerbeförderung in Anspruch nehmen möchten, sind daher verpflichtet vor Beginn des neuen Schuljahres einen Antrag auf Ausstellung eines Schülertickets (aktuell Deutschlandticket) zu stellen.
Anspruchsvoraussetzung
Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben Schüler*innen, für den Schulweg zur Schule ihres Schuleinzugsbereiches
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