§ 1 Geltungsbereich
Diese besonderen Beförderungsbedingungen gelten für die Nutzung des fahrplanunabhängigen Bedarfsverkehr (nachfolgend „tango“ genannt), betrieben von stendalbus, im südlichen Bereich des Landkreises in den Bediengebieten „I (Nord)“ und „II (Süd)“. Die Beförderung erfolgt ausschließlich innerhalb dieser Gebiete. Ergänzend gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen von stendalbus, soweit in diesen besonderen Beförderungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Die Beförderung erfolgt auf Grundlage einer Genehmigung für den Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
§ 2 Anspruch auf Beförderung
(1) Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf Sitzplätzen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, soweit freie Sitzplätze verfügbar sind und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht wurde. Die Buchung wird über das Buchungssystem von stendalbus bestätigt.
(2) Fahrplanunabhängige Bedarfsverkehre bündeln Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Route oder eine exakt vorhergesagte Fahrtzeit, da beides von der Anzahl der Fahrgäste und deren Fahrtzielen abhängt. Die Beförderung kann unter Berücksichtigung eines Dispositionsspielraums von +/- 15 Minuten zum Fahrtwunsch erfolgen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn die gewünschte Fahrt vom Buchungssystem oder telefonisch bestätigt wurde.
(3) Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden nur in Begleitung einer volljährigen Person befördert, die für eine gesetzeskonforme Sicherung (z. B. Babyschale, Kindersitz) verantwortlich ist.
(4) Soweit das Fahrzeug über Anschnallgurte verfügt, werden Kinder und Jugendliche von 6 bis 12 Jahren bis zu einer Größe von 150 cm nur mit Sitzplatzerhöhung befördert. Diese wird vom befördernden Unternehmen bereitgestellt, jedoch ohne Rückenlehne.
(5) Gruppen von 5 oder mehr Personen haben nur nach Voranmeldung und ausdrücklicher Bestätigung des Unternehmens einen Anspruch auf Beförderung.
§ 3 Verhalten der Fahrgäste
(1) Fahrgäste können die Fahrzeuge an festgelegten Haltepunkten sowie an den über das Buchungssystem bestätigten Adressen betreten und verlassen.
(2) Beim Ein- und Ausstieg sind besondere Sorgfaltspflichten zu beachten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
(3) Die gültige Fahrtberechtigung ist beim Zustieg unaufgefordert dem Fahrpersonal vorzuzeigen.
(4) Der Fahrgast hat zur vereinbarten Zeit am Straßenrand des Abholpunktes bereitstehen. Hat er seine Fahrt per App oder Internet angemeldet erhält er rechtzeitig vor Abfahrt des Fahrzeuges eine Information zur genauen Abfahrtszeit. Bei telefonischer Anmeldung erhält der Fahrgast telefonisch eine Information zur konkreten Abfahrtszeit.
§ 4 Einnehmen der Plätze
(1) Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf einem Sitzplatz. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, es sei denn, gesetzliche Regelungen schreiben dies vor.
(2) Soweit in den jeweiligen Fahrzeugen vorhanden, gilt im fahrplanunabhängigen Bedarfsverkehrs eine Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen.
§ 5 Fahrtberechtigungen, Verkauf und Beförderungsentgelte
(1) Fahrten können per App oder im Internet nach vorheriger Registrierung oder telefonisch unter Angabe eines Namens und einer Telefonnummer, unter der der Fahrgast erreichbar ist, gebucht werden. Eine Buchung beim Fahrpersonal ist nicht möglich.
(2) Die Bezahlung des Fahrpreises und/oder des Komfortzuschlages erfolgt im Fahrzeug.
§ 6 Betriebszeiten und Bestellfristen
(1) Die Bedienzeit des fahrplanunabhängigen Bedarfsverkehr stellen sich wie folgt dar: - Montag – Freitag (an Schultagen): 05:00 - 6:30; 8:00 - 13:00; 14:30 - 22:00 Uhr - Montag – Freitag (Ferien): 05:00 – 22:00 Uhr - Samstag, Sonntag, Feiertag: 6:00 – 20:00 Uhr
(2) Eine Vorbestellung der Fahrt muss mindestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn erfolgen. Beträgt die Vorbestellzeit weniger als eine Stunde kann keine Gewährleistung gegeben werden, dass innerhalb der nächsten 60 Minuten ein Fahrtwunsch erfüllt werden kann.
(3) Die Bestellung/Buchung von Fahrten während der nachfolgend dargestellten Zeiten per App bzw. Webseite oder telefonisch erfolgen. - Montag – Freitag: 06:00 – 18:00 Uhr - Samstags: 06:00 – 14:00 Uhr
§ 7 Stornierung von Fahrten
(1) Erscheint der Fahrgast nicht zur gebuchten Zeit am Abholpunkt, verliert die Buchung ihre Gültigkeit, es besteht daraufhin kein Anspruch mehr auf Beförderung.
(2) Fahrgäste können bis zu 30 Minuten vor der bestätigten Abfahrtszeit den Fahrtwunsch stornieren.
(3) Sollten Fahrgäste mehrfach zur gebuchten Abfahrtszeit nicht am Abfahrtsort erscheinen, behält sich stendalbus einen vorübergehenden Ausschluss von der Beförderung vor.
§ 8 Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen
(1) Fahrgäste mit Rollator oder Kinderwagen werden befördert, sofern entsprechende Kapazitäten im Fahrzeug vorhanden sind.
(2) Rollstuhlfahrer können befördert werden, sofern Spezialfahrzeuge mit entsprechenden Vorrichtungen verfügbar sind. Die Rollstühle müssen den Anforderungen der DIN- und ISO-Normen entsprechen und dürfen die maximalen Maße nicht überschreiten: • Einfahrbreite: 81 cm • Einfahrhöhe: 150 cm • Einfahrtiefe: 130 cm • Maximale Rampenlast: 350 kg
(3) Elektrorollstühle werden nur befördert, wenn die genannten Anforderungen erfüllt werden.
§ 9 Mitnahme von Sachen
(1) Handgepäck darf mitgeführt werden. Größere Gegenstände (z. B. faltbare Rollstühle, Kinderwagen, Gepäckstücke) müssen bei der Buchung angegeben werden.
(2) Fahrräder, Skier, Schlitten, sperrige Gegenstände und Elektrorollstühle sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den Beförderungsbedingungen, die für den gesamten Busverkehr im Landkreis Stendal gelten.